29.02.2024 — Von
. Quelle:Das Asylverfahren beginnt mit dem Asylgesuch. Alle Personen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland als asylsuchend melden, werden im idealtypischen Fall registriert. Als Nachweis über die Registrierung erhalten Asylsuchende einen Ankunftsnachweis.§ 63a AsylG. Die Zuweisung in eine bestimmte Aufnahmeeinrichtung entscheidet sich danach, in welcher Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge [...]
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